Zum Inhalt springen
Detectalia
Die Rechtslage

Ist es strafbar, mit Falschgeld zu bezahlen?

Aktualisiert am 1. September 2026 · Vom technischen Team von Detectalia

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, ob Sie wussten, dass der Schein falsch ist. Das Strafgesetzbuch stellt Geldfälschung und das Inverkehrbringen von Falschgeld unter Strafe — schützt aber denjenigen, der es gutgläubig erhalten hat und korrekt handelt.

Unwissentlich annehmen ist nicht strafbar

Wer einen falschen Schein im Glauben an seine Echtheit annimmt, begeht keine Straftat. Sie sind das Opfer: Das Gesetz verlangt von Ihnen nur, den Schein aus dem Verkehr zu ziehen, sobald Sie an der Echtheit zweifeln, und ihn zur Prüfung abzugeben — bei der Polizei, Ihrer Bank oder der Deutschen Bundesbank.

Wissentlich weitergeben schon: §§ 146 und 147 StGB

§ 146 StGB (Geldfälschung) bedroht das Nachmachen, Verfälschen, Sichverschaffen und Inverkehrbringen falschen Geldes mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. § 147 StGB (Inverkehrbringen von Falschgeld) erfasst ausdrücklich auch den Fall, der im Alltag am häufigsten vorkommt: Wer Falschgeld gutgläubig erhalten hat und es später wissentlich als echt weitergibt, macht sich ebenfalls strafbar — mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

In der Praxis heißt das: „Mir wurde er auch untergeschoben“ rechtfertigt nicht, ihn dem Nächsten unterzuschieben. Ab dem Moment, in dem Sie an einem Schein zweifeln, ist die Abgabe der einzige legale Weg.

Worauf Gerichte achten

Der Kern der Strafbarkeit ist das Wissen: Nachgewiesen werden muss, dass der Zahlende die Fälschung kannte. Indizien dafür sind etwa mehrfaches Bezahlen mit falschen Scheinen, gezielte Kleineinkäufe, um Wechselgeld zu erhalten, oder mehrere identische Scheine in der Tasche. Eine Privatperson, die einmal einen untergeschobenen Schein weitergibt, ohne dass etwas auf ihr Wissen hindeutet, wird in der Regel nicht verurteilt — verliert aber das Geld.

Für Geschäfte: Die beste Verteidigung ist, ihn nicht anzunehmen

Ein Geschäft braucht keine Gutachten — es braucht, dass der falsche Schein gar nicht erst in die Kasse gelangt. Die automatische Prüfung beim Kassieren beseitigt das rechtliche und das wirtschaftliche Problem an der Wurzel und nimmt zugleich dem Personal die unangenehme Entscheidung ab, einen zweifelhaften Schein anzunehmen oder abzulehnen.

Häufige Fragen

Welche Strafe droht, wenn man wissentlich mit Falschgeld bezahlt?

§ 146 StGB sieht für Geldfälschung und das Inverkehrbringen selbst beschafften Falschgeldes Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor, bei gewerbsmäßigem Handeln mehr. Wer gutgläubig erhaltenes Falschgeld später wissentlich weitergibt, fällt unter § 147 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Und wenn ich unwissentlich mit einem falschen Schein bezahlt habe?

Ohne Wissen keine Strafbarkeit. Fällt es später auf, kooperieren Sie: Erklären Sie die Herkunft des Scheins und geben Sie ihn ab. Der finanzielle Verlust wird allerdings nicht ersetzt.

Ist es strafbar, Geldscheine zu kopieren oder zu drucken — auch „aus Spaß“?

Banknoten außerhalb der Reproduktionsregeln der EZB nachzubilden kann rechtswidrig sein, selbst wenn damit nie bezahlt wird. Zulässige Reproduktionen müssen strenge Vorgaben zu Format und Kennzeichnung erfüllen; täuschend echte „Movie-Money“-Scheine haben schon viele Strafverfahren ausgelöst.