Zum Inhalt springen
Detectalia
Das offizielle Verfahren

Was tun, wenn Sie Falschgeld erhalten haben

Aktualisiert am 1. September 2026 · Vom technischen Team von Detectalia

Man hat Ihnen einen verdächtigen Schein untergeschoben — an der Kasse, beim Wechselgeld oder sogar am Geldautomaten. Was Sie jetzt tun, zählt: Falschgeld wissentlich wieder in Umlauf zu bringen ist strafbar, und der korrekte Weg ist einfach und kostenlos.

Zuerst: nicht weitergeben

Wer Falschgeld gutgläubig annimmt, macht sich nicht strafbar. Wer damit bezahlt, obwohl er die Echtheit bereits bezweifelt, sehr wohl. Legen Sie den Schein beiseite, fassen Sie ihn so wenig wie möglich an — Spuren können für die Ermittler wertvoll sein — und notieren Sie, wenn möglich, wie er zu Ihnen gelangt ist. Das Bundeskriminalamt empfiehlt, die Polizei unverzüglich zu verständigen.

Wohin mit dem Schein

Übergeben Sie den verdächtigen Schein der Polizei — bei jeder Dienststelle, gegen Quittung. Von dort gelangt er zur Deutschen Bundesbank, die ihn in ihrem Nationalen Analysezentrum kriminaltechnisch untersucht. Auch Bundesbank-Filialen und Ihre Hausbank nehmen zweifelhafte Banknoten zur Prüfung entgegen.

Ergibt die Analyse, dass die Banknote echt ist, wird Ihnen der volle Betrag erstattet. Bestätigt sich die Fälschung, wird der Schein eingezogen — ohne Entschädigung: Genau dieser Verlust ist es, den ein Geldscheinprüfer an der Kasse verhindert.

Und wenn er aus dem Geldautomaten kam?

Das ist sehr selten — Geldautomaten werden mit Banknoten befüllt, die von zertifizierten Maschinen geprüft wurden. Passiert es doch, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank, mit dem Abhebungsbeleg. Die Bank leitet dasselbe Prüfverfahren über die Bundesbank ein; reklamieren Sie unverzüglich und schriftlich, solange sich die Abhebung eindeutig zuordnen lässt.

Für Händler: die wahren Kosten eines falschen Scheins

Für ein Geschäft ist jeder angenommene falsche Schein ein doppelter Verlust: der Betrag der Banknote und die herausgegebene Ware oder Leistung — dazu kommen Anzeige und Behördengang. Schon wenige verhinderte Fälschungen amortisieren ein Prüfgerät. Die automatische Prüfung im Moment des Kassierens ist der einzige Weg, das Verfahren aus diesem Ratgeber nie zu brauchen.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Schein falsch ist?

Nein. Bestätigt die Analyse der Deutschen Bundesbank die Fälschung, wird der Schein ersatzlos eingezogen. Erstattet wird der Betrag nur, wenn sich die Banknote als echt erweist.

Bin ich verpflichtet, den Schein abzugeben?

Ja. Verdächtige Banknoten müssen aus dem Verkehr gezogen und den Behörden übergeben werden. Wer Falschgeld behält, um es doch noch auszugeben, macht sich strafbar.

Darf ich einen Schein ablehnen, der mir falsch vorkommt?

Ein Geschäft kann eine Banknote, an deren Echtheit es im Moment des Kassierens zweifelt, zurückweisen. Was es nicht darf: den Schein annehmen und später wieder in Umlauf bringen.